Ambulante Vorsorge – früher „Die offene Badekur
heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3
„Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“
„Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“
- Kurort und Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.
- Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel.
- Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro Kurtag gewähren.
- Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“.
- Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!
- Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
- Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden, sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen Aufenthalt.
- Aufenthalt, Verpflegung, Anreise und Transfer wird über Team Reisewelten - kurreisen.de gebucht.
- Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort zu zahlen.
- Grundsätzlich können Sie für alle Kurorte Erstattungen bzw. Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen beantragen.
- Da es jedoch Unterschiede zwischen Deutschland, EU- und Nicht-EU-Ländern sowie zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen gibt, müssen Sie vor Antritt Ihrer Kur mit Ihrer Versicherung sprechen. Die für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder -versicherung notwendige detaillierte Bestätigung über die Höhe der Kurkosten erhalten Sie nur am Ort und nur auf ausdrücklichen Wunsch.
- Diese reichen Sie nach Rückreise bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Nehmen Sie zu Ihrem Kururlaub Befunde und Röntgenbilder mit.
